Die sächsische Regierung soll im Bundesrat dafür eintreten, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat behandelt wird. Zu diesem Antrag der Linksfraktion (Drucksache 8/5942) hörte der Rechtsausschuss am 10. Juni Sachverständige. Mein Kommentar dazu:
„Wir wollen die Doppelsanktionierung des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis beenden. Wer erwischt wird, zahlt Strafe an das Beförderungsunternehmen. Die parallele Verfolgung nach § 265a des Strafgesetzbuches, die mit Geldbuße – oder bei Zahlungsunfähigkeit mit Haft – enden kann, wollen wir abschaffen. Sie betrifft häufig ärmere und hilfsbedürftige Menschen sowie Wohnungslose, die sich die Fahrkarte nicht leisten können. Gerade auf sie hat die Strafandrohung keine abschreckende Wirkung. Zudem kommen weder Personen noch Sachen zu Schaden. Mobilität ist zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe und muss allen Menschen möglich sein. Gegen Armut mit dem Strafrecht vorzugehen, halten wir für falsch. „Fahren ohne gültigen Fahrschein entkriminalisieren, Armut nicht länger bestrafen – das entlastet Polizei und Justiz!“ weiterlesen








